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Ausbildung und Prüfung in den Gesundheitsfachberufen

Die Berufe im Gesundheitswesen sind nach Bundesgesetz geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.

Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Braunschweig und Hannover übernehmen folgende Aufgaben:

  • Aufsicht über die Schulen
  • Durchführung der staatlichen Prüfung
    • Zulassung zur Prüfung
    • Ausstellen von Zeugnissen/Ersatzzeugnissen (► Verlust von Zeugnissen)
    • Sicherstellen eines geregelten Prüfungsablaufs
    • Anrechnung anderer Ausbildungen/Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung
  • Beratung
    • Ansprechpersonen rund um die Ausbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte
    • Hilfestellung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben

Mit den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Berufsausbildungen geben. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz in einem der Gesundheitsfachberufe richten Sie bitte direkt an die Schule Ihrer Wahl.

Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie auf den folgend aufgeführten Seiten:

Ministerium für Inneres und Sport

Für das Ausstellen der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung, Zweitausfertigungen und die Anerkennung ausländischer Billdungsabschlüsse ist für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Ministerium für Inneres und Sport zuständig.

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg

Für das Ausstellen der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung, Zweitausfertigungen und die Anerkennung ausländischer Billdungsabschlüsse ist mit Ausnahme der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg zuständig.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bei Fragen zur Finanzhilfe oder Schulgeldfreiheit wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.